08. April 2024
Ein Vertreter der Aufsicht verwies beim Gesprächskreis aus gegebenem Anlass darauf, dass die Mitglieder von Aufsichtsräten privater Verrechnungsstellen die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, gem. § 25d Abs. 1 Satz 1 KWG besitzen müssen (Protokoll Punkt 10/b).