Hinweis zum Protokoll 5. Gesprächskreis Leasing- und Factoringinstitute

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesem Blogbeitrag möchten wir insbesondere die med. Abrechnungsstellen nochmals auf das letzte Protokoll des fünften Gesprächskreis Factoring & Leasing mit der BaFin vom Dezember 2023 aufmerksam machen.

 

Ein Vertreter der Aufsicht verwies beim Gesprächskreis aus gegebenem Anlass darauf, dass die Mitglieder von Aufsichtsräten privater Verrechnungsstellen die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, gem. § 25d Abs. 1 Satz 1 KWG besitzen müssen (Protokoll Punkt 10/b).

 

Dies bedeutet - neben der Tatsache, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats zumindest in den Grundzügen vertraut sein muss mit den wesentlichen gesetzlichen Regelungen, die für die jeweilige Abrechnungsstelle gelten (u.a. KWG / MaRisk) - insbesondere auch, dass alle erforderlichen Daten und Kennzahlen des Unternehmens zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte den Verantwortlichen regelmäßig zur Verfügung stehen müssen. Die regulatorische Aufsicht - sowohl im qualitativen als auch im quantitativen Bereich - wird im Jahr 2024 sicherlich eine bedeutende Herausforderung für medizinische Abrechnungsstellen. Geschäftsführung und Aufsichtsräte stehen in der Verantwortung.

 

Die Software risklytics hilft Ihnen bei der Erfüllung dieser regulatorischen Vorgaben:

  • Automatisierte Risikoberichte für Geschäftsführung und Aufsichtsrat
  • Berichte werden per E-Mail regelmäßig vom System versendet
  • Internes Kontrollsystem (IKS), das die Kontrollhandlungen dokumentiert
  • Aggregation, Überwachung und Limitierung Ihrer Vertragsverhältnisse sowohl auf Einzelvertragsebene als auch auf übergeordneten Ebenen (z.B. Chefarzt - Klinikum - Klinik-Konzern)
  • Meldewesen: Definition regelmäßiger Aufgaben mit Erinnerungsfunktion

 

 

Rechtlicher Hinweis: Eine konkrete rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt kann durch diesen Blogbeitrag nicht ersetzt werden. Bei den redaktionellen Inhalten handelt es sich in keinem Fall um Rechtsberatungsleistungen, sondern um einen persönlichen Kommentar des Autors. Verwendete Quellen: BaFin / Bundesbank

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