Bereits seit über 5 Jahren sind wir als assoziiertes Mitglied im Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) vertreten und - auch in Arbeitsgruppen - aktiv im Erfahrungsaustausch. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe BDL-Switch präsentiert der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen digitale Lösungen für aktuelle Herausforderungen. Die Veranstaltung findet kostenlos als Teams-Meeting statt und ist den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.
Zur vierten Folge des Jahres 2025 präsentieren wir Ihnen, anhand unseres Live-Demonstrators, im Rahmen einer 45-minütigen Online-Präsentation die Risikocontrolling-Software "risklytics" inkl. Substanzwert. Der Online-Termin findet statt am Freitag, 7. November 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr und wird durch den Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen organisiert.
Software: Auf Basis einer einzelvertraglichen Abbildung des Vertragsbestands deckt die Risikocontrolling-Software risklytics alle quantitativen Aspekte in einer Plattform ab. Durch regelmäßige automatische Datenversorgung entfällt wiederkehrender Aufwand. Welche Kennzahlen dabei überwacht werden, ist hochgradig anpassbar. Zum Standard gehören u.a. Substanzwert, Risikotragfähigkeit, Kapitalplanungsprozess, Stresstest und Liquiditätsplanung. Die unterschiedlichen Funktionalitäten der risklytics-Software werden Ihnen in diesem BDL-Switch vorgestellt.
Über risklytics
Die risklytics GmbH stellt eine Risikocontrolling-Software speziell für Finanzdienstleister bereit – mit Fokus auf Leasing- und Factoringunternehmen. Kern der Software ist eine Plattform, die alle Facetten des aufsichtsrechtlichen Risikomanagements unter einem Dach vereint. Dies reicht vom Monitoring von Kennzahlen über Risikotragfähigkeit und Kapitalplanungsprozess bis hin zu Stresstests. Neben der Bereitstellung der Software unterstützt und berät risklytics bereits seit 2018 seine Kunden zum Thema Risikomanagement.
Mehr auf www.risklytics.de
Rechtlicher Hinweis: Eine konkrete rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt kann durch diesen Blogbeitrag nicht ersetzt werden. Bei den redaktionellen Inhalten handelt es sich in keinem Fall um Rechtsberatungsleistungen, sondern um einen persönlichen Kommentar des Autors. Verwendete Quellen: BaFin / Bundesbank
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